Endres hatte sich bei Staatsminister Eberhard Sinner für eine Erhöhung der Mittel eingesetzt und darauf verwiesen, dass bei der Beantragung des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) Flächen ausgeklammert werden, die über das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) gefördert werden können. "Es wäre eine fatale Situation, weil doch gerade von der Politik versichert wurde, dass in Schutzgebieten die Förderung vorrangig zur Verfügung gestellt wird", schrieb Kreisbauernobmann Endres.
Sinner: „Für die Antragstellung 2007 im Vertragsnaturschutz hat das Umweltministerium den Unteren Naturschutzbehörden trotz der spürbar geringeren Kofinanzierungsmittel aus dem EU-Programm ELER wieder Fördermittel in nahezu der gleichen Höhe bereitgestellt wie durch Ende 2006 auslaufende Verträge frei wurden. Ein Anteil von 10 Prozent der Fördermittel ging an die Regierungen mit der Bitte um Koordinierung des Mittelbedarfs zwischen den einzelnen Kreisverwaltungsbehörden und ggf. Weiterleitung an diejenigen Unteren Naturschutzbehörden, bei denen die zunächst bereitgestellten Mittel nicht ausreichen und zusätzlicher Bedarf insbesondere in den vorrangigen Natura 2000- und BayernNetzNatur-Gebieten besteht".
Die um Koordinierung gebetene Regierung von Unterfranken hat zwischenzeitlich ermittelt, dass neben dem Landkreis Main-Spessart noch weitere Kreisverwaltungsbehörden zusätzlichen Mittelbedarf sehen, so Staatsminister Eberhard Sinner. „Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass das Umweltministerium die nach derzeitigem Kenntnisstand benötigten zusätzlichen Vertragsnaturschutzmittel in Höhe von insgesamt rd. 75 000.- € der Regierung bereits telefonisch in Aussicht gestellt hat. In gleicher Weise wird auch in den anderen Regierungsbezirken vorgegangen. Ziel ist es dabei, möglichst alle naturschutzfachlich vordringlichen Anträge insbesondere in den Natura 2000-Gebieten und in den Gebieten des bayerischen Biotopverbundes "BayernNetzNatur" zu berücksichtigen".
Das Umweltministerium weist allerdings darauf hin, dass es aufgrund der begrenzt verfügbaren Mittel nicht möglich ist, generell Landwirte, die bisher Fördermittel aus dem KULAP erhielten und in der neuen Förderperiode aufgrund der geänderten Förderbedingungen im KULAP nicht mehr berücksichtigt werden können, im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms zu fördern. Ausschließliches Kriterium ist nach wie vor die naturschutzfachliche Priorität der zu fördernden Fläche.